Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie dienen zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Sie sollen zur selbständigen Arbeit hinführen. Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und ihrem Umfang die Leistungsfähigkeit der Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können.

Neben den i.d.R. innerhalb einer Woche anzufertigenden Hausaufgaben sind in verschiedenen Fächern noch Projektarbeiten, Referate und Lektüren zu bearbeiten. Hierfür steht ein größerer Bearbeitungszeitraum zur Verfügung.

Sinn und Zweck von Hausaufgaben

  • Sie ergänzen, führen den Unterricht weiter oder bereiten ihn vor.
  • Sie sind dazu da, etwas in individuellem Lerntempo zu wiederholen, zu vertiefen oder in neuen Situationen anzuwenden.
  • Sie stehen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterricht und müssen aus diesem erwachsen.
  • Sie ermöglichen individuelle Lernfortschritte und Erfolgserlebnisse.
  • Der Sinn und das pädagogische Ziel müssen nicht nur vorhanden, sondern für alle Beteiligten auch transparent sein.

Verschiedenartigkeit der Aufgaben

  • Hausaufgaben können schriftlicher oder mündlicher Art sein.
  • In der Regel sind es terminierte Pflichtaufgaben zu Folgestunden.
  • Sie regen v.a. die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler an und bieten auch anspruchsvolle Inhalte für kritische Reflexionsphasen.
  • Im Unterricht erworbene Kompetenzen können wiederholt, geübt und durch Anwendung vertieft werden
  • Hausaufgaben können kontinuierliche Aufgaben ohne konkrete Befristung umfassen. Hierzu gehört z.B. das Lernen und regelmäßige Wiederholen von Vokabeln und Regeln, das Führen von Lernkarteien, Führen von Mappen u.ä.

Umfang und Zeitrahmen

  • Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

in der Sekundarstufe I

für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten täglich,

für die Klassen 8 bis 10/EF in 75 Minuten täglich.

Für die Qualifikationsphase gibt der Erlass keine Zeitmaßstäbe vor, da hier bereits ein hohes Maß an Selbstorganisation vorausgesetzt werden kann und muss. Eine Orientierung für eine akzeptable durchschnittliche Arbeitszeit für Hausaufgaben bietet die Zeitvorgabe für die Einführungsphase - also 75 Minuten täglich bzw. 6 1/4 Stunden in der Woche.

  • An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden in der Sekundarstufe I keine Aufgaben zum Folgetag gestellt.
  • Von Freitag auf Montag, über einen Feiertag hinweg können Aufgaben gestellt werden, sofern sichergestellt ist, dass der Feiertag und das Wochenende frei bleiben.
  • In der Q1 und Q2 entscheiden die Schüler, ob sie Feiertage und Wochenenden für Hausaufgaben nutzen, um zu lange Arbeitstage in der Woche zu entlasten.

Vorbereitung, Überprüfung und Anerkennung von Hausaufgaben

  • Hausaufgaben werden regelmäßig -zumindest stichprobenartig- hinsichtlich der Form und der Vollständigkeit kontrolliert und bei Bedarf für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch angemessene Anerkennung und Würdigung.
  • Korrekturen erfolgen im Unterrichtsgespräch, durch Selbstkorrektur, Partnerarbeit oder durch den Unterrichtenden.
  • Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben steht eine angemessene Zeit im Unterricht zur Verfügung, damit Unklarheiten beseitigt werden können.

Aufgaben der Beteiligten

Schülerinnen und Schüler

  • notieren die Aufgaben im Hausaufgabenheft.
  • führen Hefte und Mappen sorgfältig, bewahren Arbeitsblätter auf.
  • fertigen die Hausaufgaben selbstständig termingerecht und vollständig an.
  • teilen dem Lehrer/der Lehrerin unaufgefordert zu Beginn des Unterrichts nicht gemachte oder unvollständige Hausaufgaben mit und legen sie spätestens zu Beginn der nächsten Stunde vor.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte

  • sichern zu Hause eine angemessene Lernatmosphäre.
  • unterstützen die Selbständigkeit ihrer Kinder.
  • loben die Sorgfalt und Vollständigkeit der angefertigten Hausaufgaben.
  • überlassen evt. Korrekturen dem unterrichtlichen Prozess.

Lehrerinnen und Lehrer

  • wählen klare und eindeutige Formulierungen für die Aufgabenstellung.
  • berücksichtigen im Rahmen der Aufgaben die individuelle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
  • berücksichtigen bei Art und Umfang der Aufgaben das Alter und die Belastbarkeit der Schüler.
  • schreiben die Aufgaben an die Tafel und ins Klassenbuch in die entsprechende Spalte der Folgestunde.
  • kontrollieren und besprechen die Hausaufgaben nach Bedarf und geben gezielte Rückmeldungen.
  • loben Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben regelmäßig gut anfertigen.
  • benachrichtigen nach ihrem Ermessen bei wiederholter Nichtanfertigung die Eltern/Erziehungsberechtigten.
  • vermeiden in der Qualifikationsphase nach Möglichkeit einen zu engen Zeitrahmen für die Erledigung.

Evaluation des Hausaufgabenkonzeptes

Das Konzept wird regelmäßig im Rahmen von Fachkonferenzen evaluiert und notwendige Anpassungen - etwa durch didaktische, pädagogische oder strukturelle Veränderungen- im Schuljahr zeitnah umgesetzt.

Das Konzept richtet sich nach dem neuen Runderlass zu BASS 12 – 63 Nr. 3 (neu) Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen.RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 05.05. 2015, Az.: 223-2.02.11.03 Nr. 55826/15


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