„Inklusive Bildung bedeutet, dass allen Menschen- unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen- die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzunehmen und ihre Potenziale zu entwickeln.“
Definition der UNESCO
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 haben sich alle Bundesländer Deutschlands dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Schulsystem zu verschaffen. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, an einem inklusiven Unterricht an einer Regelschule teilnehmen zu können. Inklusion bezieht sich dabei nicht nur auf Menschen mit Behinderung, sondern auf alle Formen von Unterschiedlichkeit, sei es im Hinblick auf die körperliche, geistige oder kognitive Entwicklung, auf Interessen und Begabungen oder auch den Hintergrund eines Kindes. Eine gute Schule ist also eine Schule, die die individuellen Begabungen und Interessen eines jeden Kindes bestmöglich fördert. Genau diese Vielfalt hilft ihnen, gleichaltrige Vorbilder zu finden und auch selbst Vorbild sein zu können. Das Gemeinsame Lernen bietet Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die Grundlage für nachweislich bessere Lern- und Entwicklungsfortschritte. Ein gemeinsamer Unterricht, der vermehrt auf individuelle Förderung ausgerichtet ist, hat für alle Kinder positive Folgen, nicht nur im Hinblick auf die Verbesserung sozialer Kompetenzen.
In diesem Sinne werden am HLG im Gemeinsamen Lernen Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Hören, Körperlich-Motorische Entwicklung, Emotional-Soziale Entwicklung und Lernen und weiteren Unterstützungsschwer-punkten unterrichtet.
In jedem Jahrgang wird je nach Bedarf eine inklusive Klasse eingerichtet, in der bis zu fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam mit bis zu 20 weiteren Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.
Der Hauptteil der Unterrichtsstunden in diesen Klassen, vor allen Dingen in den Hauptfächern, wird, soweit es die personelle Situation am HLG zulässt, mit einer Lehrerin oder einem Lehrer für Sonderpädagogik und einer/m Gymnasiallehrerin/ Lehrer besetzt, die im Team arbeiten. Für die SchülerInnen mit besonderem Unterstützungsbedarf wird nach einer ausführlichen Diagnose ein individueller Förderplan entwickelt, nach dem die Kinder unterrichtet werden.
Kinder mit sonderpädagigschem Unterstützungsbedarf, die sich in der gymnasialen Schullaufbahn befinden, können auch den weiteren Klassen eines Jahrgangs zugeordnet werden.